Allgemeine Geschäftsbedingungen

sec Kommunikation und Gestaltung GmbH
secolo Verlag in der sec GmbH

Konrad-Adenauer-Ring 20
49074 Osnabrück

Telefon 0541 / 800 494 0
Telefax 0541 / 800 494 20

 

I. Allgemeines

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte und Angebote der sec GmbH ausschließlich. Dies gilt auch dann, wenn sec den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt. Dies gilt selbst bei Kenntnis oder wenn sec der Geltung nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden sind in dem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
  3. Für die Auslegung von Handelsklausel sind im Zweifel die Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung maßgeblich.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst. Anderssprachige Fassungen dienen lediglich dem besseren Verständnis unserer ausländischen Kunden. Für die rechtliche Bewertung und für Auslegungsfragen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
 

II. Vertragsschluss und Gegenstand der Leistung

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. An Konzepten, Entwürfen, Kostenanschlägen, Kalkulationen, Zeichnungen, Mustern, Modellen, Fotografien, Filmmaterial, von uns erstellten Daten und anderen Unterlagen und Informationen (insgesamt nachstehend »geistiges Eigentum«) behält sich sec das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dieses geistige Eigentum darf Dritten ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen ist das geistige Eigentum ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben. Nutzungsrechte des Kunden richten sich ggf. nach der Lizenzvereinbarung gemäß Ziffer XI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Der Vertrag kommt zustande durch Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von sec oder bei Fehlen einer solchen durch die Ausführung des Auftrages. Die schriftliche Auftragsbestätigung von sec ist maßgeblich für den gesamten Inhalt des Vertrages. Dies gilt, vorbehaltlich kurzfristig und schriftlich vorgebrachter Einwendungen des Kunden auch, wenn sie von Erklärungen des Kunden abweicht. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine Bestimmung der vertragsgemäßen Leistung dar. Dem Kunden überlassene Muster oder Modelle sind für die Bestimmung der vertragsgemäßen Leistung nur maßgeblich, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, kann sec dieses innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung bei sec annehmen. Weicht die Bestellung von den Vorschlägen oder dem Angebot von sec ab, wird der Kunde die Bestellung schriftlich abfassen und die Abweichungen kenntlich machen.
  3. Maßgeblich für den Gegenstand und den Umfang der von sec zu erbringenden Leistungen und Lieferungen ist die vertragliche Vereinbarung gemäß der von sec erstellten Auftragsbestätigung. Technische und gestalterische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Abbildungen, Zeichnungen, Layouts, Muster, Modelle, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Soll die zu liefernde Ware/zu erbringende Leistung nach Vorstellung des Kunden nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein oder geht der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung oder von einer bestimmten Beschaffenheit aus oder plant der Kunde den Einsatz für einen ungewöhnlichen Zweck, die Verarbeitung ungewöhnlicher Materialien, unter erhöhter Beanspruchung oder unter besonderen Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit oder für die Umwelt oder ist die Einhaltung besonderer gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich, ist er verpflichtet, sec vor Abschluss des Vertrages auf die entsprechenden Erwartungen bzw. Umstände schriftlich hinzuweisen.
  4. Gestalterische Konzepte sind Geschmackssache. sec wird daher dem Kunden Arbeitsergebnisse regelmäßig zur Freigabe vorlegen. Nach Freigabe sind Änderungen bezogen auf den freigegebenen Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten. Wird bezüglich der zusätzlichen Vergütung keine Vereinbarung zwischen sec und dem Kunden getroffen, erfolgt die Abrechnung nach Zeit auf Grundlage der üblichen Stundensätze von sec. Zur Fortsetzung des Auftrages ist sec erst verpflichtet, wenn die Freigabe für vorgelegte Arbeitsergebnisse erteilt wurde.
  5. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und sec bestehen, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Die Mitarbeiter, Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmittler von sec sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen oder Garantien zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.
  6. sec ist berechtigt, nach eigenem Ermessen bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Subunternehmer zu beauftragen bzw. sich der Hilfe geeigneter Dritter zu bedienen.
 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preise gelten in Euro. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Zu dem vereinbarten Preis kommt die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung gesetzlichen Höhe. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Skonti, Rabatte und Zahlungsziele erfordern schriftliche Vereinbarungen. Eine vereinbarte Skonto- oder Zahlungsfrist beginnt stets mit dem Rechnungsdatum.
  2. sec ist berechtigt, Abschlagszahlungen für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung in dem Umfang zu verlangen, der dem Wert der erbrachten Leistung im Verhältnis zur vereinbarten Gesamtleistung entspricht. Ist eine Vergütung auf Zeitbasis vereinbart, wird sec die Zeithonorare jeweils zum 01. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats abrechnen.
  3. sec behält sich vor, Anzahlungen zu verlangen.
  4. Auslagen (z.B. Reisekosten, Verpackung, Transport, etc.) werden gesondert nachgewiesen und abgerechnet.
  5. Gegenüber Forderungen von sec kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden sofort fällig zu stellen und für ausstehende Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung zu verlangen. Im Übrigen gilt im Falle des Zahlungsverzuges die gesetzliche Regelung.
 

IV. Lieferung und Abnahme

  1. Solange der Kunden uns gegenüber mit einer fälligen Zahlung oder der Erteilung einer Freigabe oder der Erbringung sonstiger Mitwirkungspflichten in Verzug ist, ruht unsere Leistungspflicht. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt und der Kunden ist zur Abnahme von Teilleistungen verpflichtet, es sei denn, die Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.
  2. Sofern aufgrund unseres Verschuldens die vereinbarte Fertigstellungs-/Lieferfrist überschritten wird, kann der Kunden unter Ausschluss weiterer Rechte nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Soweit wir wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt haften, sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Nichterfüllung der Höhe nach auf den Rechnungswert der Leistungsgegenstände, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert werden, beschränkt.
  3. Liefer-/Fertigstellungsfristen verschieben bzw. verlängern sich angemessen, wenn sec z.B. durch höhere Gewalt, aufgrund von Arbeitskämpfen, Energie- oder Rohstoffmangel, unvorhersehbaren Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, behördlichen Verfügungen oder aufgrund sonstiger nicht von sec zu vertretender Umstände, an der rechtzeitigen Erbringung der Leistung gehindert ist. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umstände beim Subunternehmer von sec eintreten. Für hieraus entstehende Schäden haftet sec aus keinem Rechtsgrund. Dauert die Behinderung länger als 1 Monat, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen ihm in diesem Fall nicht zu.
  4. Liefer-/Fertigstellungsfristen verschieben bzw. verlängern sich ferner angemessen, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, insbesondere Informationen und Freigaben nicht rechtzeitig erteilt oder fällige Zahlungen nicht pünktlich leistet. Kommt der Kunde trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist sec berechtigt neue Liefer-/Fertigstellungsfristen unter Berücksichtigung der Auslastung und sonstigen Projekte von sec festzusetzen. 

V. Verpackungen

  1. Der Kunden ist verpflichtet, Transport- und Verkaufsverpackungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.
 

VI. Versand und Gefahrübergang

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, erfolgt die Lieferung und Leistung »ab Werk« (EXW/Sitz sec gemäß Incoterms®). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistung geht bei Abholung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem die Leistung zur Abholung zur Verfügung gestellt wird und dies dem Kunden angezeigt wurde. Ist die Lieferung nach außerhalb vereinbart, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Leistung dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Beförderung bestimmten Person übergeben wurde. Die Gefahr geht ferner auf den Kunden über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.
  2. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Ist die Lieferung nach außerhalb vereinbart, werden Versandart und Versandweg von uns gewählt, wobei wir uns um eine möglichst kostengünstige Versandart bemühen und darum bemühen, besondere Wünsche des Kunden zu berücksichtigen.
  3. Bei Abholung der Ware übernimmt der Kunde bzw. die zur Versendung bestimmte Person die betriebs- und beförderungssichere Ladungssicherung.
 

VII. Schutzrechte Dritter

  1.  Erfolgen Lieferungen oder Leistungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden oder verändert der Kunde die Leistung oder verbindet sie mit anderen Kennzeichnungen, Marken, Warenzeichen, Layouts, Waren, Produkten oder benutzt sie in sonstigen Zusammenhängen, auf die sec keinen Einfluss hat und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde sec von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei; in diesem Falle ist sec zur Erfüllung des Vertrages nicht verpflichtet, aber berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen.
  2. sec gewährleistet, dass die Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter ist bzw. entsprechende Rechte bestehen, die dem Kunden die Nutzung der Leistung im vertraglich vereinbarten Umfange ermöglichen.
  3. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kunde sec unverzüglich über Ansprüche aus Schutzrechten, die Dritte gegen ihn erheben, unterrichtet und bei der Behandlung dieser Ansprüche und der Verfolgung seiner Rechte im Einvernehmen sec vorgeht. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird sec von ihrer Verpflichtung frei. Ergibt sich eine Verletzung von Schutzrechten für die sec bedingungsgemäß haftet und wird deshalb dem Kunden die Benutzung der Leistung ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt, so wird sec auf eigene Kosten nach eigener Wahl:
    – dem Kunden das Recht zur Benutzung der Leistung verschaffen oder
    – die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder
    – die Leistung durch andere Leistung ersetzen, die keine Schutzrechte verletzt,
    oder
    – die Leistung gegen Erstattung des vom Kunden gezahlten Preises zurücknehmen.
  4. Weitergehende oder anderweitige Ansprüche als in dieser Ziffer VII. Abs. 2 vorgesehen stehen dem Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter nicht zu. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden vom Vertrag zurückzutreten bleibt unberührt.
 

VIII. Mängel der Leistung

  1. Lieferung von Sachen
    a) Die Mängelrechte des Kunden setzen im Falle der Lieferung von Sachen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen haben schriftlich unter Angabe der Art und des Umfanges der Abweichung von der vereinbarten bzw. üblichen Beschaffenheit oder Verwendungseignung zu erfolgen.b) Im Falle der Lieferung einer Sache liegt ein Mangel vor, wenn die Sache unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer II. 2 spürbar von der vereinbarten Ausführung, Menge oder Beschaffenheit oder, wenn nicht anderes vereinbart ist, von der in Osnabrück üblichen Beschaffenheit abweicht. Ein Rechtsmangel der Sache liegt vor, wenn die Sache zum Zeitpunkt der Gefahrüberganges nicht frei von in der Bundesrepublik Deutschland durchsetzbaren Rechten oder Ansprüchen Dritter ist. Weitergehende gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Verantwortlichkeit von sec bleiben unberührt. Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist die sec insbesondere nicht dafür verantwortlich, dass die Sache für eine andere als die übliche Verwendung geeignet ist oder darüber hinaus gehende Erwartungen des Kunden erfüllt oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei von Rechten/Ansprüchen Dritter ist.c) Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der sec durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache.d) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunden nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Kunde Schadenersatz in den in den nachstehenden VIII. Nr. 3 bis 8 und IX. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fällen geltend machen.
  2. Erbringung von Entwurfs-, Gestaltungs-, Organisations-, Kommunikations- und sonstigen DienstleistungenDie Rechte des Kunden wegen Vertragsverletzungen im Hinblick auf die von uns erbrachten sonstigen Leistungen richten sich nach der gesetzlichen Regelungen der §§ 675 ff. iVm. §§ 611 ff. BGB. Ist nicht etwas anderes schriftlich vereinbart, schulden wir keinen bestimmten Erfolg, sondern die Erbringung der vereinbarten Tätigkeit. Im Falle der schuldhaften Vertragsverletzung durch uns kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, den Vertrag kündigen und Schadenersatz in den in den nachstehenden VIII. Nr. 3 bis 8 und IX. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fällen geltend machen.
  3. sec haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Außer im Falle einer von sec zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung ist die Schadenersatzhaftung der Sec jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. sec haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. sec haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche und Schlechtleistungen beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Mängelansprüche gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder § 634a Abs. Nr. 2 BGB, für Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und/oder für Schadenersatzansprüche, die auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen. Für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Frist. Nacherfüllungsmaßnahmen führen nicht zu einer Verlängerung der in Satz 1 geregelten Frist und beinhalten kein, einen neuen Verjährungsbeginn auslösendes, Anerkenntnis.Nacherfüllungsmaßnahmen führen nicht zu einer Verlängerung der in Satz 1 geregelten Frist und beinhalten kein, einen neuen Verjährungsbeginn auslösendes, Anerkenntnis.
  7. sec haftet nicht für Mängel von seitens des Kunden oder auf dessen Veranlassung von Dritten beigestellten Konzepten, Zeichnungen, Sachen oder sonstigen beigestellten Leistungen oder für Mängel der Leistung, die auf die Mangelhaftigkeit solcher beigestellter Leistungen zurückzuführen sind.
  8. Eine Haftung für normale Abnutzung sowie für Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Leistung ist ausgeschlossen. Ebenso bestehen keine Ansprüche des Kunden bei üblichen Verschleißerscheinungen und nur geringen, dem Kunden zumutbaren Abweichungen in Farbe oder Ausführung.
 

IX. Gesamthaftung von sec

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den Ziffer IV 2, VII und VIII vorgesehen, ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
  2. Soweit die Haftung von sec nach diesen Bedingungen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter.
  3. Soweit sec nicht gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder § 634a Abs. Nr. 2 BGB, wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und/oder wegen grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalte haftet oder der Anspruch des Kunden nicht bereits verjährt ist, ist der Kunde bei Klagen auf Schadenersatz verpflichtet, diese innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Ablehnung des Anspruches durch sec zu erheben.
 

X. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Sachen zur Sicherung aller Ansprüche vor, die uns aus der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bis zum Ausgleich aller Ansprüche und Rechnungssalden zustehen. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Sachen, der Kunde stellt die neue Sache unter Ausschluss des eigenen Eigentumserwerbes für uns her und verwahrt sie kostenlos für uns.
  2. Bei einer Verarbeitung unserer Vorbehaltsware mit Sachen anderer Lieferanten, steht uns Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Waren zu. Entsprechendes gilt im Falle der Verbindung, Vermengung oder Vermischung der Waren mit anderen Sachen. Aus der Be- oder Verarbeitung entstehen dem Kunden keine Ansprüche gegen uns.
  3. Sofern der Kunde unsere Vorbehaltsware an Dritte veräußert, tritt er bereits jetzt seine Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages unserer Rechnung für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
  4. Der Kunde darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Be- oder Verarbeitung, ihrer Verbindung, Vermengung oder Vermischung entstehenden Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern und die an uns abgetretene Forderung selbst einziehen, solange der Kunden seine Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen und die Vorbehaltsware zurückzunehmen; eine Zurücknahme der Vorbehaltsware gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, kann der Kunden verlangen, dass wir nach unserer Wahl insoweit Sicherheiten freigeben.

XI. Nutzungsrechte

  1. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, ist der Kunde nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung berechtigt, die von sec im Rahmen der Vertragserfüllung erbrachten Leistungen zeitlich und räumlich unbeschränkt für den vereinbarten Verwendungszweck selbst zu nutzen. Eine gesonderte Vergütung ist hierfür nicht zu entrichten. Im Übrigen verbleiben alle mit der Leistung verbundenen Nutzungs-, Urheber-, Verwertungs- oder sonstige Rechte am geistigen Eigentum bei sec, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen dem Kunden und sec geschlossen. Für die weitergehende Übertragung von Rechten am geistigen Eigentum, als in XI Abs. S. 1 vorgesehen, ist eine zusätzliche Vergütung zu entrichten, die im Einzelfall zwischen dem Kunden und sec vereinbart wird.
  2. Die Nutzung für einen anderen als den vereinbarten Verwendungszweck oder die Übertragung der Rechte am geistigen Eigentum bedarf der schriftlichen Vereinbarung und ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gesondert angemessen zu vergüten.
  3. Der Kunde versichert, über alle erforderlichen Rechte für die Nutzung an sec zur Leistungserbringung übermittelter Unterlagen, Bilder, Texte, Informationen, Layouts oder sonstiger Daten und Materialien zu verfügen. sec ist nicht verpflichtet, eine Prüfung der Rechte vorzunehmen. Werden Rechte Dritter verletzt, ist der Kunde verantwortlich und verpflichtet, sec von jeglicher Inanspruchnahme freizustellen.
  4. sec haftet nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der von sec entwickelten Ideen, Konzepte, Layouts, Logo und sonstigen Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, diese im Zweifelsfall auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung durch einen Fachmann prüfen zu lassen.
  5. sec steht von Druckerzeugnissen eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren zu. In der Regel sind dies fünf Stück. Originale jeglicher Art bleiben Eigentum von sec, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
  6. Ist nicht etwas anderes schriftlich vereinbart, ist sec zu eigenen Marketingzwecken berechtigt, auf die Leistungen für den Kunden öffentlich hinzuweisen und die Arbeitsergebnisse zu verwenden.
  7. Ist nicht etwas anderes schriftlich vereinbart, ist sec berechtigt, auf Druckerzeugnissen, Werbemitteln und sonstigen Arbeitsergebnissen, eine Signatur anzubringen, die auf die Erstellung durch sec verweist.
  

XII. Haftung des Kunden

  1. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- oder urheberrechtliche, Zulässigkeit der bei sec in Auftrag gegebenen Werbe-, Gestaltungs-, Kommunikationsmaßnahmen oder sonstigen Leistungen ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, diese im Zweifelsfall auf eigene Kosten durch einen Fachmann prüfen zu lassen.
  2. Von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Rechten gemäß XII. Nr. 1 stellt der Kunde sec frei. sec haftet nicht wegen in der Werbung oder sonstigen Leistungen von sec enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
 

XIII. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungserbringung durch sec im vertraglich vereinbarten Umfang innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen zu fördern, indem er
    • Unterlagen, Informationen, Bildmaterial, Zeichnungen, Produkt- und Betriebsbeschreibungen sowie sonstige für die Leistungserbringung benötigte Auskünfte und Daten, erforderlichenfalls auf einem geeigneten Datenträger (CD-R, DVD, USB-Flash-Speicher, USB-Festplatte) und in einem geeigneten Datenformat (das sind in der Regel vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung: für Manuskripte oder Texte: .doc/.docx; Layouts: .indd; Bilddateien Pixel: .jpg, .tiff, .psd, Bilddateien Vektor: .eps, .svg, .pdf; Übersichtsdateien: .pdf, .xls, .xlsx) zur Verfügung stellt.
    • Entwürfe und Konzepte für die weitere Bearbeitung oder Fertigstellung schriftlich freigibt.
    • Fällige Rechnungen und Abschläge pünktlich bezahlt.
  2.  Kommt der Kunden seinen Mitwirkungswirkungspflichten nicht nach, ist sec nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, nach eigener Wahl, vom Vertrag zurückzutreten bzw. im Falle eines Dauerschuldverhältnisses zu kündigen und Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Sec ist insoweit berechtigt pauschal die Hälfte der vereinbarten Vergütung geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt sec vorbehalten.
 

XIV.  Ausfuhrnachweis, Gelangensbestätigung, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

  1. Holt ein gewerblicher Kunde oder dessen Beauftragter eine Sache ab und befördert, verbringt oder versendet sie in das Ausland, so hat der Kunde sec innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis bzw. die Gelangensbestätigung vorzulegen. Unterbleibt die Vorlage, hat der Kunde den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
  2. sec behält sich vor, zunächst die Umsatzsteuer zu berechnen und zu vereinnahmen und nach Vorlage der benötigten Nachweise der Ausfuhr gutzuschreiben und zu erstatten.
  3. Ein gewerblicher Kunde, der in einem anderen EU-Gemeinschaftsland ansässig ist, ist verpflichtet, sec vor Leistungserbringung die ihm zugeteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben. Solange die Bekanntgabe nicht erfolgt ist, ist sec nicht verpflichtet, die Leistung zu erbringen.
  4. Der Kunde versichert, dass er im Geschäftsverkehr mit sec stets im Einklang mit allen anwendbaren Rechtsnormen handelt.
 

XV. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges

    1. Daten des Kunden im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung werden von sec unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz verarbeitet.
    2. Die Abtretung von Ansprüchen aus der Geschäftsbeziehung durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von sec.
    3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ist auch für den Fall ausdrücklich ausgeschlossen, dass eine Anwendung in den Geschäftsbedingungen des Kunden vorgesehen ist.
    4. Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist Osnabrück.
    5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Osnabrück. sec ist jedoch berechtigt, den Kunden am Ort seines Geschäftssitzes bzw. seiner gewerblichen Niederlassung zu verklagen.

Stand: 1. November 2017